UVV VDE

Um die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitskräfte zu sichern, wird von der Berufsgenossenschaft eine jährliche Prüfung von Wäschereimaschinen vorgeschrieben.  

In der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.6 „Betreiben von Wäschereien” (vormals BGR 500 / VBG 7y) wurde verbindlich festgelegt:  

4.1Waschschleudermaschinen mit einer kinetischen Energie von mehr als 1500 Nm müssen mindestens jährlich durch einen Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand überprüft werden.

4.3.1Die Ergebnisse der Prüfung (…) sind zu dokumentieren.

4.3.3Die Dokumentation ist am Betriebsort aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. 

Monteur vor WM

Zusätzlich zur reinen UVV-Prüfung, gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben, bieten wir Ihnen im Pauschalpreis auch alle vom Hersteller empfohlenen Wartungsarbeiten gemäß Checkheft an. 

Somit gewährleisten wir Ihnen einen sicheren Betrieb Ihrer Wirtschaftsgüter.  

Neben der Prüfpflicht an Waschmaschinen empfiehlt der Hersteller auch regelmäßige Wartungsarbeiten an Trocknern. Nicht zuletzt aus brandschutztechnischen Gründen, sollten die Trockner regelmäßig geprüft werden. Auch diese regelmäßigen Wartungen bieten wir Ihnen zum Pauschalpreis an.

Damit keine UVV-Prüfung „vergessen“ wird, bieten wir Ihnen Wartungsverträge an. Mit diesen individuellen Verträgen können Sie klar kalkulieren und sind immer auf der sicheren Seite! 

Informieren Sie sich gleich über unsere Essentia-Wartungsverträge